Impressum & AGB´s
Angaben gemäß § 5 TMG
Christian Hornung
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55120 Mainz
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AGB´s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 - Geltungsbereich der AGB
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeitsfelder des Unternehmens „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer (im Folgenden Auftraggeber genannt) geschlossenen Vertrags. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder anderer dritter Personen werden nicht wirksam, es sei denn, „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ stimmt diesen ausdrücklich zu.
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.
§2 - Voraussetzungen zur Teilnahme
(1) Der Auftraggeber bei Seminaren und Kursen von „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten notwendig.
(2) Für alle Schäden, die durch den Teilnehmer entstehen, haftet dieser selbst.
§3 - Gebühren
(1) Seminar-, Kurs-, oder Stundenpreise ergeben sich aus den einzelnen Angeboten der Internetseiten oder den Preisen in den Angeboten, etc.
(2) Sämtliche Gebühren sind bei Rechnungsstellung innerhalb der Zahlungsfrist, durch Vorkasse oder direkt vor Ort zu begleichen.
3) Liegt eine Berechtigung zur Abrechnung der Kursgebühren über eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vor, so sind die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen spätestens vor Kursbeginn an den „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ Dozentenvollständig auszuhändigen.
§4 - Vertragsdauer / Rücktritt
(1) Aufgrund der Anmeldung, welche infolge des Einganges berücksichtigt wird, des Auftraggebers und Bestätigung von „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ kommt der Vertrag zu Stande.
(2) Jeder geschlossene Vertrag unterliegt den gesetzlichen Rücktrittsbestimmungen und kann bis 14 Tage nach Vertragsschließung schriftlich bei „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ gekündigt werden. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist liegt. Dann wird eine Entschädigungsleistung von 50% der Kursgebühr fällig. Erscheint ein Auftraggeber nicht zu seinem gebuchten Kurs, wird der komplette Preis fällig.
(3) Bei einem schriftlichen Rücktritt nach der gesetzlichen Rücktrittsfrist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ berechtigt:
a) bei Einzelanmeldungen 50% der Kursgebühr in Rechnung zu stellen.
b) bei Gruppenanmeldungen 50% der Gesamtkursgebühr in Rechnung zu stellen.
c) danach fallen 100% der Kursgebühr an.
(4) In jedem Fall kann eine geeignete Ersatzperson vom Auftraggeber bestimmt werden.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nach, ist„first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ berechtigt die Teilnahme zu verweigern.
(6) „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ ist berechtig aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück zu treten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn:
a) für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen
b) die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss (z.B. Krankheit des Dozenten). In diesen Fällen ist der Auftraggeber zu einer Erstattung der bereits geleisteten Seminar- oder Kursgebühren berechtigt, solange durch „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ kein Terminlicher Ersatz angeboten werden kann.
Ansprüche auf Schadenersatz sowie auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall sind ausgeschlossen.
§5 - Besonderheiten für alle Arten von Erste Hilfe Kursen & Notfallmedizinischen Seminaren
(1) Inhouse-Schulungen bei unseren Kunden bedürfen jedes mal einer individuellen Absprache. Eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen gilt als vereinbart. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Der durch den Kunden zur Verfügung gestellte Seminarraum muss mindestens über 50 qm Fläche verfügen um den Vorgaben der anerkennenden Stelle zu genügen.
(2) Sollte sich die Mindestteilnehmerzahl zum geplanten Kurs reduzieren, behalten wir uns vor, die Ausfalldifferenz dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(3) Bei Schulungen, die über eine Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft abgerechnet werden sollen, ist vorab eine Kostenübernahme durch die zuständige Stelle zu klären. Nur bei Vorlage der Übernahmeerklärung ist der Lehrgang für den Kunden kostenfrei.
(4) Bei Unterlassen der Beantragung oder schuldhafter Verzögerung durch den Auftraggeber bis zum Ende des Kurses, hat dieser die entstehenden Kosten zu tragen, sofern diese nicht mehr durch den Kostenträger übernommen werden.
§6 - Verhalten in den Seminaren
(1) Im Falle eines Unfalls während des Seminars ist der Auftraggeber unabhängig der Schuldfrage verpflichtet:
a) den Unfall unverzüglich bei„first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ zu melden.
b) ggfs. die Polizei zu informieren und auf die Unfallaufnahme zu warten.
c) Informationen, Beweismittel, Zeugen zu sichern und zu ermitteln um diese„first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ zur Verfügung zu stellen. Ebenso sind die Teilnehmer verpflichtet im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Schäden abzuwenden und in Notfällen während des Seminars bei der Behandlung nach ihren Möglichkeiten mitzuwirken.
§7 - Sorgfaltspflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer trägt die Sicherheit für sich, die Gruppe und sein Verhalten. Es gelten während der Seminare sämtliche Regeln des Straßenverkehrs sowie das jeweils gültige Landeswald-, Landesjagd- und Naturschutzgesetz.
§8 - Haftung
(1) Haftungsansprüche des Auftragnehmers sind, außer bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, ausgeschlossen. Eine Haftung seitens „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ besteht nicht, soweit Seminare ohne Verschulden (Krankheit, höhere Gewalt, etc.) zum geplanten Termin nicht stattfinden können. In einem solchen Fall ist „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ berechtigt, einen Ersatztermin anzubieten oder von der Vereinbarung zurückzutreten. Eine Minderung der Seminargebühr durch den Auftraggeber oder ein Schadenersatz ist nicht möglich.
(2) Ansprüche gegenüber „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ sind schriftlich binnen vier Wochen nach Entstehen des Anspruchs geltend zu machen. Nach dieser Frist ist eine Geltendmachung sämtlicher Ansprüche ausgeschlossen.
§9 - Datenschutz
(1) Sämtliche gespeicherte Daten des Auftraggebers dienen der Veranstaltungsdurchführung und weiteren Veranstaltungsvorbereitungen von „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der notwendigen Abrechnungen gegenüber Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Eine weitere Weitergabe an Dritte erfolgt nicht!
(2) Eine Weitergabe der Daten ist in Fällen von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten an die behördlichen Stellen möglich.
Für die Bearbeitung solcher Fälle erhebt „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ eine Gebühr in Höhe von 75,00 € gegenüber dem Auftraggeber. Entstehen „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ bei Ordnungswidrigkeiten- oder Strafvorwürfen Kosten, so sind diese durch den Auftraggeber zu erstatten. .
§10 - Ausschluss von Teilnehmern
„first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ behält es sich vor, Teilnehmer von der Aus- / Fortbildungsveranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, Stören oder in sonstiger Weise gegen die Grundsätze von„first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“ verstoßen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bei einem schuldhaften Ausschluss aus der Veranstaltung weiterhin bestehen.
§11 - Lehrmaterialien
Sofern im Rahmen einer Aus-/Fortbildungsveranstaltung Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Aus-/Fortbildungsveranstaltung im Eigentum von „first-aid-4-all – Erste Hilfe für alle“.
§12 - Ersatzbescheinigungen
Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem Teilnehmer gegen eine Gebühr eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Es wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 5,00 EURO berechnet. Ersatzbescheinigungen können grundsätzlich nur ausgestellt werden, wenn die Teilnahme nicht länger als 1 Jahr zurück liegt und die genauen Angaben zum jeweiligen Kurs inkl. Personalien gemacht werden.
§13 - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.
§14 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland